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Aus der TV-Sendung "Gesucht wird" vom 25. Mai 2000:
Tele24
Auszug aus der "Neuen Luzerner Zeitung" vom 1. April 2000:
Erstmals setzte Staatsanwaltschaft Lügendetektor ein
Die Schwyzer Staatsanwaltschaft betrat juristisches Neuland. Dies zeigte gestern ein 
Prozess vor dem Schwyzer Strafgericht.
Vor dem Strafgericht des Kantons; Schwyz lief gestern ein Prozess wegen Sex mit 
Kindern. Dabei sprachen die Schwyzer Strafrichter den Angeklagten frei. Die Richter 
hatten Zweifel an der Schuld des Angeklagten und kamen deshalb zum Freispruch.
Auszug aus dem "Tagesanzeiger" vom 6. April 2000:
Sagt der Lügendetektor die Wahrheit?
Soll der Lügendetektor als Beweis vor Gericht zugelassen werden? Ja, meinte das 
Schwyzer Strafgericht und betrat damit juristisches Neuland.
Für die Mutter von zwei kleinen Kindern war klar: Ihr geschiedener Mann hatte sich an 
der vierjährigen Tochter und dem siebenjährigen Sohn sexuell vergangen. Ihr Ex-Mann 
bestritt dagegen jegliche sexuelle Absichten. Sein Verteidiger und auch Adrian Kennet, 
Schwyzer Vizestaatsanwalt, glaubten dem Vater: «Beim Lesen der Akten hatte ich 
ein ungutes Gefühl.» Deshalb hat er dem Angeklagten vorgeschlagen, sich einem Test 
am Lügendetektor, dem so genannten Polygraphen, zu unterziehen.
Aus der TV-Sendung "MTW - Lügen und Wahrheit" vom 20. Mai 1999:
SF DRS
Aus dem "Tagesanzeiger" Rubrik Forum vom 23. August 2000:
Fragen sorgfältig formulieren
Im Artikel von Jochen Paulus in Sachen Lügendetektor, Tagesanzeiger vom
11. August 2000, sind viele sachliche Fehler enthalten. Ich erlaube mir, diese 
richtig zu stellen. Grundsätzlich handelt es sich bei einer polygrafischen Abklä-
rung um ein komplexes psychologisches Verfahren, das mit Hilfe eines Apparats 
durchgeführt wird, bei dem jedoch der psychologische Anteil der Testsituation 
die Hauptrolle spielt.
Rein zeitlich ist dies daran erkennbar, dass das Vortest-Interview mit der sorgfälti-
gen Formulierung der Fragen bis zu fünf Stunden dauern kann, der Einsatz des 
Polygrafen maximal eine Stunde. Die Reaktionen der getesteten Person zeigen 
keine «Lügen» an, sondern sind physiologische Antworten auf bedeutsam kognitive 
und emotionale Reize.
Der Verfasser des Artikels schreibt: «Bei echten Tätern versagt der Test, wenn die-
se ehrlich von ihrer Unschuld überzeugt sind.» Tatsächlich geht es nicht um die Fra-
ge, für wie schuldig oder unschuldig die betreffende Person sich hält. Es ist vielmehr 
das Wissen um das eigene Verhalten und dessen allfällige juristische Konsequenzen, 
das bei einer entsprechenden Fragestellung aktiviert wird. Prof. Fiedler soll gesagt ha-
ben, er verstehe nicht, warum ein zu unrecht Verdächtigter bei der entscheidenden 
Frage, ob er es denn nun war, weniger Angst haben solle als der Täter. Massgebend 
ist nicht die Quantität der Angst, sondern der Fokus, auf den sie sich richtet. Dabei 
spielt die Frageformulierung die entscheidende Rolle.
Es ist zudem unwahr, dass bei einer kompetenten Polygrafuntersuchung «schockie-
rende» Fragen gestellt werden, um festzustellen, wie stark jemand auf emotionale Er-
regung reagiert. Eine unangenehmere oder «schockierendere» Frage für einen Täter 
als die nach der Tat gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Deshalb werden alle 
Fragen mit dem Probanden mehrmals durchgesprochen, um die Variable einer un-
kontrollierten Schockreaktion ausschliessen zu können.
Das Ergebnis einer polygrafischen Untersuchung kann nicht als absolutes Beweis-
material bewertet werden, obwohl diese Methode am meisten international wissen-
schaftlich untersucht wurde und verwendet wird. Um die Treffsicherheit der Beurtei-
lung einer Aussage qualitativ so hoch wie möglich zu halten, um Falschanschuldi-
gungen aufzudecken, empfiehlt sich die Integration anerkannter forensisch-psycho-
logischer Methoden. Auch dann bleibt die Beweiswürdigung ausschliesslich Sache 
der Richter. In dem von Jochen Paulus angesprochenen Fall des Strafgerichts in 
Schwyz, aber auch in anderen Fällen, hat das Ergebnis dieser Untersuchung mit 
einer «insgesamt dürftigen Beweislage» korreliert.

Daphna Tavor, Basel

Dipl. Psychologin und Gutachterin
Auszug aus der "Neuen Luzerner Zeitung" vom 15. Mai 1999:
Zug um Zug zur Unschuld
Daphna Tavor, hilft Angeklagten, ihre Unschuld zu beweisen. Wichtigstes Instrument 
dabei ist der Lügendetektor. Denn der Körper, verrät jede Lüge.
Daphna Tavor ist die einzige Psychologin, die in der Schweiz solche Untersuchungen 
durchführt: Vor drei Jahren hat sie damit begonnen, nachdem sie in den USA bei der 
American Polygraph Association eine Ausbildung gemacht hatte. Davor studierte sie 
in Frankreich Psychologie und Kriminologie.
«Der Polygraph ist keine Maschine, sondern ein Verfahren», sagt Daphna Tavor. 
Allein für die Untersuchung mit dem Lügendetektor braucht die Psychologin minde-
stens fünf Stunden. Dazu kommen aber noch unzählige Vorgespräche und das Wäl-
zen von haufenweise Akten. «Jeder Fall ist anders – Zug um Zug muss man sich vor-
tasten.» Man erfahre bei jedem Gespräch etwas mehr über die Person. «Das Wichtig-
ste ist jedoch, dass man objektiv bleibt und seine Arbeit immer wieder hinterfragt», 
sagt Daphna Tavor. «Wer der Maschine blind vertraut, findet die Unschuld nicht.» 
Und diese zu finden ist ihr Ziel. Daphna Tavor hat viele Männer unter den Anschuldi-
gungen ihr Kind sexuell missbraucht zu haben, leiden sehen. «Solche Beschuldi-
gungen sind sehr schwer zu widerlegen.» Das war dann auch der Grund, warum sie 
sich zu einer Ausbildung auf Polygraphen entschied. «Wenn ich nur einem Unschuldi-
gen helfen kann, dann ist das schon gut.»
Auszug aus der Zeitschrift "FACTS" vom 23. Dezember 1999:
Wahrheitssuche
Das Schweizer Bundesgericht lässt den Lügendetektortest als freiwilliges Gutachten zu.
Der Angeklagte kann so seine Glaubwürdigkeit untermauern. Daphna Tavor kombiniert
für ein solches Gutachten den Lügendetektortest mit zwei herkömmlichen Befragungs-
methoden. Nur wenn die drei Ergebnisse übereinstimmen, ist der Test bestanden.
Es ist dann Sache des Richters, ob er das Gutachten als Indiz für die Unschuld
werten will oder nicht.
Auszug aus dem Zürcher "Tagesanzeiger" vom 29. Januar 1999:
Der Lügendetektor als letzte Hoffnung
Lange Zeit war der Lügendetektor kein Thema für Schweizer Juristen. Doch das hat
sich geändert. Nun wird an Seminaren über diese Methode diskutiert. Selbst das
Bundesgericht will solche Gutachten nicht mehr völlig ausschliessen.
Auszug aus der Zeitschrift "Beobachter" vom 16. Oktober 1998:
Suche nach der Unschuld mit dem Polygraphen
Die Luzerner Staatsanwältin Marianne Heer nennt insbesondere den Kindsmissbrauch
als Beispiel: "Bei solchen Fällen stehen die Strafverfolgungsbehörden vor grossen
Beweisproblemen. Oft steht Aussage gegen Aussage." Da könnte ein Polygraph den
Richtern als weitere Entscheidungsgrundlage dienen. Heer möchte die Diskussion
über den Einsatz des Lügendetektors deshalb auch in der Schweiz in Gang bringen.
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