| Aus
der TV-Sendung
"Gesucht wird" vom 25. Mai
2000: |
| Tele24 |
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| Auszug aus
der "Neuen Luzerner Zeitung"
vom 1. April 2000: |
| Erstmals setzte Staatsanwaltschaft Lügendetektor
ein |
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Die Schwyzer
Staatsanwaltschaft betrat juristisches Neuland. Dies zeigte
gestern ein
Prozess vor dem Schwyzer Strafgericht.
Vor dem Strafgericht des Kantons; Schwyz lief gestern ein Prozess
wegen Sex mit
Kindern. Dabei sprachen die Schwyzer Strafrichter den Angeklagten
frei. Die Richter
hatten Zweifel an der Schuld des Angeklagten und kamen deshalb zum
Freispruch.
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| Auszug aus
dem "Tagesanzeiger" vom 6. April 2000: |
| Sagt der Lügendetektor
die Wahrheit? |
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Soll der Lügendetektor als
Beweis vor Gericht zugelassen werden? Ja, meinte das
Schwyzer Strafgericht und betrat damit juristisches Neuland.
Für die Mutter von zwei kleinen Kindern war klar: Ihr
geschiedener Mann hatte sich an
der vierjährigen Tochter und dem siebenjährigen Sohn sexuell
vergangen. Ihr Ex-Mann
bestritt dagegen jegliche sexuelle Absichten. Sein Verteidiger und
auch Adrian Kennet,
Schwyzer Vizestaatsanwalt, glaubten dem Vater: «Beim Lesen der
Akten hatte ich
ein ungutes Gefühl.» Deshalb hat er dem Angeklagten
vorgeschlagen, sich einem Test
am Lügendetektor, dem so genannten Polygraphen, zu unterziehen. |
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| Aus
der TV-Sendung "MTW - Lügen
und Wahrheit" vom 20. Mai
1999: |
| SF
DRS |
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| Aus
dem "Tagesanzeiger" Rubrik Forum vom
23. August 2000: |
| Fragen sorgfältig formulieren |
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Im Artikel von Jochen Paulus
in Sachen Lügendetektor, Tagesanzeiger vom
11. August 2000, sind viele sachliche Fehler enthalten. Ich erlaube mir, diese
richtig zu stellen. Grundsätzlich handelt es sich bei einer polygrafischen Abklä-
rung um ein komplexes psychologisches Verfahren, das mit Hilfe eines Apparats
durchgeführt wird, bei dem jedoch der psychologische Anteil der Testsituation
die Hauptrolle spielt.
Rein zeitlich ist dies daran erkennbar, dass das Vortest-Interview mit der sorgfälti-
gen Formulierung der Fragen bis zu fünf Stunden dauern kann, der Einsatz des
Polygrafen maximal eine Stunde. Die Reaktionen der getesteten Person zeigen
keine «Lügen» an, sondern sind physiologische Antworten auf bedeutsam kognitive
und emotionale Reize.
Der Verfasser des Artikels schreibt: «Bei echten Tätern versagt der Test, wenn
die-
se ehrlich von ihrer Unschuld überzeugt sind.» Tatsächlich geht es nicht um die
Fra-
ge, für wie schuldig oder unschuldig die betreffende Person sich hält. Es ist vielmehr
das Wissen um das eigene Verhalten und dessen allfällige juristische Konsequenzen,
das bei einer entsprechenden Fragestellung aktiviert wird. Prof. Fiedler soll gesagt
ha-
ben, er verstehe nicht, warum ein zu unrecht Verdächtigter bei der entscheidenden
Frage, ob er es denn nun war, weniger Angst haben solle als der Täter. Massgebend
ist nicht die Quantität der Angst, sondern der Fokus, auf den sie sich richtet. Dabei
spielt die Frageformulierung die entscheidende Rolle.
Es ist zudem unwahr, dass bei einer kompetenten Polygrafuntersuchung «schockie-
rende» Fragen gestellt werden, um festzustellen, wie stark jemand auf emotionale
Er-
regung reagiert. Eine unangenehmere oder «schockierendere» Frage für einen Täter
als die nach der Tat gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Deshalb werden alle
Fragen mit dem Probanden mehrmals durchgesprochen, um die Variable einer un-
kontrollierten Schockreaktion ausschliessen zu können.
Das Ergebnis einer polygrafischen Untersuchung kann nicht als absolutes
Beweis-
material bewertet werden, obwohl diese Methode am meisten international
wissen-
schaftlich untersucht wurde und verwendet wird. Um die Treffsicherheit der
Beurtei-
lung einer Aussage qualitativ so hoch wie möglich zu halten, um
Falschanschuldi-
gungen aufzudecken, empfiehlt sich die Integration anerkannter
forensisch-psycho-
logischer Methoden. Auch dann bleibt die Beweiswürdigung ausschliesslich Sache
der Richter. In dem von Jochen Paulus angesprochenen Fall des Strafgerichts in
Schwyz, aber auch in anderen Fällen, hat das Ergebnis dieser Untersuchung mit
einer «insgesamt dürftigen Beweislage» korreliert.
Daphna Tavor, Basel
Dipl. Psychologin und Gutachterin
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| Auszug aus
der "Neuen Luzerner Zeitung"
vom 15. Mai 1999: |
| Zug um Zug zur Unschuld |
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Daphna Tavor, hilft
Angeklagten, ihre Unschuld zu beweisen. Wichtigstes
Instrument
dabei ist der Lügendetektor. Denn der Körper, verrät jede Lüge.
Daphna Tavor ist die einzige Psychologin, die in der Schweiz
solche Untersuchungen
durchführt: Vor drei Jahren hat sie damit begonnen, nachdem sie
in den USA bei der
American Polygraph Association eine Ausbildung gemacht hatte.
Davor studierte sie
in Frankreich Psychologie und Kriminologie.
«Der Polygraph ist keine Maschine, sondern ein Verfahren», sagt
Daphna Tavor.
Allein für die Untersuchung mit dem Lügendetektor braucht die
Psychologin minde-
stens fünf Stunden. Dazu kommen aber noch unzählige
Vorgespräche und das Wäl-
zen von haufenweise Akten. «Jeder Fall ist anders – Zug
um Zug muss man sich vor-
tasten.» Man erfahre bei jedem Gespräch etwas mehr
über die Person. «Das Wichtig-
ste ist jedoch, dass man objektiv bleibt und seine
Arbeit immer wieder hinterfragt»,
sagt Daphna Tavor. «Wer der Maschine blind
vertraut, findet die Unschuld nicht.»
Und diese zu finden ist ihr Ziel. Daphna Tavor hat viele
Männer unter den Anschuldi-
gungen ihr Kind sexuell missbraucht zu haben, leiden
sehen. «Solche Beschuldi-
gungen sind sehr schwer zu widerlegen.» Das war dann
auch der Grund, warum sie
sich zu einer Ausbildung auf Polygraphen entschied. «Wenn
ich nur einem Unschuldi-
gen helfen kann, dann ist das schon gut.»
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| Auszug aus der
Zeitschrift "FACTS" vom 23. Dezember 1999: |
| Wahrheitssuche |
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Das Schweizer Bundesgericht lässt den
Lügendetektortest als freiwilliges Gutachten zu.
Der Angeklagte kann so seine Glaubwürdigkeit untermauern. Daphna Tavor kombiniert
für ein solches Gutachten den Lügendetektortest mit zwei herkömmlichen Befragungs-
methoden. Nur wenn die drei Ergebnisse übereinstimmen, ist der Test bestanden.
Es ist dann Sache des Richters, ob er das Gutachten als Indiz für die Unschuld
werten will oder nicht. |
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| Auszug aus dem Zürcher
"Tagesanzeiger" vom 29. Januar 1999: |
| Der Lügendetektor als letzte Hoffnung |
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Lange Zeit war der Lügendetektor kein Thema für
Schweizer Juristen. Doch das hat
sich geändert. Nun wird an Seminaren über diese Methode diskutiert. Selbst das
Bundesgericht will solche Gutachten nicht mehr völlig ausschliessen. |
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| Auszug aus der
Zeitschrift "Beobachter" vom 16. Oktober 1998: |
| Suche nach der Unschuld mit dem Polygraphen |
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Die Luzerner Staatsanwältin Marianne Heer nennt
insbesondere den Kindsmissbrauch
als Beispiel: "Bei solchen Fällen stehen die Strafverfolgungsbehörden vor grossen
Beweisproblemen. Oft steht Aussage gegen Aussage." Da könnte ein Polygraph den
Richtern als weitere Entscheidungsgrundlage dienen. Heer möchte die Diskussion
über den Einsatz des Lügendetektors deshalb auch in der Schweiz in Gang bringen. |
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